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   BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 22.85   

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BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 22.85 (https://dejure.org/1986,4200)
BVerwG, Entscheidung vom 05.12.1986 - 4 C 22.85 (https://dejure.org/1986,4200)
BVerwG, Entscheidung vom 05. Dezember 1986 - 4 C 22.85 (https://dejure.org/1986,4200)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Genehmigung eines Bebauungsplans unter Auflagen - Rechtsstaatliche Anforderungen an die Verkündung von Normen - Rückwirkende Inkraftsetzung fehlerhafter Bebauungspläne nach Fehlerheilung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 28.83

    Trennende oder verbindende Funktion einer Straße zur Bestimmung der Eigenart der

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 22.85
    Dazu ist zu bemerken: Es trifft nicht zu, daß die Gemeinde verpflichtet ist, die Genehmigungsverfügung im vollen Wortlaut bekanntzumachen (Urteil des Senats vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 28.83 - <NJW 1985, 1569 [BVerwG 06.07.1984 - 4 C 28/83] = DVBl. 1985, 112>).

    Auch der Einwand, der Betroffene müsse aus der Bekanntmachung entnehmen können, ob der Plan noch mit dem nach § 2 a Abs. 6 BBauG ausgelegten Entwurf identisch sei, verfängt nicht: Dem § 12 Satz 2 BBauG kommt nach der Rechtsprechung des Senats nicht die Anstoßfunktion zu, die etwa der Bekanntmachung nach § 2 a Abs. 6 BBauG beizumessen ist; die Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplans muß nur geeignet sein, "denjenigen, der sich über den genauen räumlichen und gegenständlichen Regelungsinhalt des Bebauungsplanes unterrichten will, ohne weitere Schwierigkeiten zu dem richtigen - bei der Gemeinde ... ausliegenden - Plan zu führen" (Urteil des Senats vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 22.80 - BVerwGE 69, 344 [BVerwG 06.07.1984 - 4 C 22/80]; vgl. ferner Urteil vom selben Tage - BVerwG 4 C 28.83 - a.a.O. und Urteil vom 22. März 1985 - BVerwG 59.81 - <ZfBR 1985, 140>).

    Der Senat hat bereits entschieden, daß im Grundsatz derartige Einschränkungen der Genehmigung zulässig sind (Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 28.83 - a.a.O.).

  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvL 25/81

    Verfassungsmäßigkeit des § 12 Satz 3 BBauG

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 22.85
    Das gilt grundsätzlich auch für Bebauungspläne, die gemäß § 10 BBauG als Satzung erlassen werden (vgl. dazu BVerfGE 65, 283 [BVerfG 22.11.1983 - 2 BvL 25/81]).

    Angesichts der Besonderheiten der Bebauungspläne, die aus einem zeichnerischen und einem textlichen Teil bestehen und nur ein eng begrenztes Gebiet betreffen, konnte der Gesetzgeber sich mit der Regelung begnügen, daß die Gemeinden sie zu jedermanns Einsicht bereithalten und ortsüblich bekanntmachen, bei welcher Dienststelle sie eingesehen werden können (so auch BVerfGE 65, 283 [BVerfG 22.11.1983 - 2 BvL 25/81]).

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 22.85
    Auch der Einwand, der Betroffene müsse aus der Bekanntmachung entnehmen können, ob der Plan noch mit dem nach § 2 a Abs. 6 BBauG ausgelegten Entwurf identisch sei, verfängt nicht: Dem § 12 Satz 2 BBauG kommt nach der Rechtsprechung des Senats nicht die Anstoßfunktion zu, die etwa der Bekanntmachung nach § 2 a Abs. 6 BBauG beizumessen ist; die Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplans muß nur geeignet sein, "denjenigen, der sich über den genauen räumlichen und gegenständlichen Regelungsinhalt des Bebauungsplanes unterrichten will, ohne weitere Schwierigkeiten zu dem richtigen - bei der Gemeinde ... ausliegenden - Plan zu führen" (Urteil des Senats vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 22.80 - BVerwGE 69, 344 [BVerwG 06.07.1984 - 4 C 22/80]; vgl. ferner Urteil vom selben Tage - BVerwG 4 C 28.83 - a.a.O. und Urteil vom 22. März 1985 - BVerwG 59.81 - <ZfBR 1985, 140>).
  • BVerwG, 22.03.1985 - 4 C 59.81

    Genehmigung - Bebauungsplan - Flächennutzungsplan - Bekanntmachung -

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 22.85
    Auch der Einwand, der Betroffene müsse aus der Bekanntmachung entnehmen können, ob der Plan noch mit dem nach § 2 a Abs. 6 BBauG ausgelegten Entwurf identisch sei, verfängt nicht: Dem § 12 Satz 2 BBauG kommt nach der Rechtsprechung des Senats nicht die Anstoßfunktion zu, die etwa der Bekanntmachung nach § 2 a Abs. 6 BBauG beizumessen ist; die Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplans muß nur geeignet sein, "denjenigen, der sich über den genauen räumlichen und gegenständlichen Regelungsinhalt des Bebauungsplanes unterrichten will, ohne weitere Schwierigkeiten zu dem richtigen - bei der Gemeinde ... ausliegenden - Plan zu führen" (Urteil des Senats vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 22.80 - BVerwGE 69, 344 [BVerwG 06.07.1984 - 4 C 22/80]; vgl. ferner Urteil vom selben Tage - BVerwG 4 C 28.83 - a.a.O. und Urteil vom 22. März 1985 - BVerwG 59.81 - <ZfBR 1985, 140>).
  • BVerwG, 29.04.1977 - 4 C 39.75

    Außerkrafttreten bauplanerischer Festsetzungen wegen Funktionslosigkeit

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 22.85
    Aus den Feststellungen folgt weiter, daß der Bebauungsplan insoweit auch nicht funktionslos geworden ist, wie die Revision meint; denn die tatsächliche Entwicklung ist nicht in einer Weise verlaufen, die eine Verwirklichung der planerischen Festsetzungen auf unabsehbare Zeit ausgeschlossen erscheinen läßt (vgl. BVerwGE 54, 5; ferner Urteil vom 5. August 1983 - BVerwG 4 C 96.79 - BRS 40 Nr. 4).
  • BVerfG, 28.10.1975 - 2 BvR 883/73

    Justizverwaltungsakt

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 22.85
    Verkündung bedeutet, daß die Rechtsnorm der Öffentlichkeit in einer Weise förmlich zugänglich gemacht wird, daß die Betroffenen sich verläßlich Kenntnis von ihrem Inhalt verschaffen können (so bereits BVerfGE 16, 6 <16 f. [BVerfG 02.04.1963 - 2 BvL 22/60] u. 18> und BVerfGE 40, 237 ).
  • BVerwG, 21.11.1986 - 4 C 22.83

    Nichtigkeitsdogma

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 22.85
    Entgegen der Meinung des Klägers ist auch die Länge des Zeitraums, für den dem Bebauungsplan Rückwirkung beigelegt worden ist, nicht zu beanstanden: Gerade den §§ 155 a Abs. 5, 183 f Abs. 3 BBauG läßt sich entnehmen, daß der Gesetzgeber aus Gründen der Rechtssicherheit den Bestand von Bauleitplänen hat sichern wollen; deswegen hat er - wie der Senat in seinen Urteilen vom 21. November 1986 (BVerwG 4 C 22.83 und BVerwG 4 C 60.84) ausgeführt hat - Fehler, die die rechtsstaatlichen Anforderungen an Planung und Normsetzung nicht berühren, weitgehend auf die Gültigkeit des Plans nicht durchschlagen lassen; wird durch einen Verfahrens- oder Formfehler gleichwohl die Gültigkeit des Plans berührt, so kann die Gemeinde nach den genannten Vorschriften unter Behebung des Fehlers in einem erneuten Verfahren den Bebauungsplan rückwirkend in Kraft setzen.
  • BVerwG, 05.08.1983 - 4 C 96.79

    Funktionslos-Werden eines Bebauungsplans; Nachbarschützende Funktion des § 15

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 22.85
    Aus den Feststellungen folgt weiter, daß der Bebauungsplan insoweit auch nicht funktionslos geworden ist, wie die Revision meint; denn die tatsächliche Entwicklung ist nicht in einer Weise verlaufen, die eine Verwirklichung der planerischen Festsetzungen auf unabsehbare Zeit ausgeschlossen erscheinen läßt (vgl. BVerwGE 54, 5; ferner Urteil vom 5. August 1983 - BVerwG 4 C 96.79 - BRS 40 Nr. 4).
  • BVerwG, 28.11.1975 - IV C 45.74

    Zulässigkeit der rückwirkenden Änderung einer Erschließungsbeitragssatzung;

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 22.85
    Dieser Grundsatz gilt übrigens nicht nur dann, wenn die Gemeinde die Heilung durch Änderung der fehlerhaften Satzung selbst vornimmt (vgl. dazu BVerwGE 50, 2 [BVerwG 28.11.1975 - IV C 45/74] zur fehlerhaften Erschließungsbeitragssatzung), sondern in gleicher Weise auch für generelle Heilungsvorschriften, die der Gesetzgeber erläßt (Urteil des Senats vom 15. Februar 1985 - BVerwG 4 C 22 und 23.81 - 1 BvL 23/52]>).
  • BVerfG, 24.07.1957 - 1 BvL 23/52

    Hamburgisches Hundesteuergesetz

    Auszug aus BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 22.85
    Dieser Grundsatz gilt übrigens nicht nur dann, wenn die Gemeinde die Heilung durch Änderung der fehlerhaften Satzung selbst vornimmt (vgl. dazu BVerwGE 50, 2 [BVerwG 28.11.1975 - IV C 45/74] zur fehlerhaften Erschließungsbeitragssatzung), sondern in gleicher Weise auch für generelle Heilungsvorschriften, die der Gesetzgeber erläßt (Urteil des Senats vom 15. Februar 1985 - BVerwG 4 C 22 und 23.81 - 1 BvL 23/52]>).
  • BVerfG, 15.11.1967 - 2 BvL 7/64

    Verfassungsmäßigkeit des Art. 3 Abs. 2 MFGÄndG

  • BVerfG, 02.04.1963 - 2 BvL 22/60

    Verkündungszeitpunkt

  • BVerwG, 18.08.1982 - 4 N 1.81

    Verfassungsrechtliche Unbedenklichkeit "rückwirkender" Heilung von gegen § 8 Abs.

  • BVerwG, 21.11.1986 - 4 C 60.84

    Feststellung der Nichtigkeit der Genehmigung eines Bebauungsplans; Aufhebung

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 26.09.1980 - 6 A 188/78

    Zulässigkeit eines Taubenschlages in reinem Wohngebiet; Einordnung eines

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 29.86

    Bebauungsplan - Auflagen - Bekanntmachung

    Wird ein Bebauungsplan mit "Auflagen" genehmigt, und nimmt die Gemeinde die den Inhalt des Plans betreffenden "Auflagen" - wie hier geschehen - durch ergänzenden Satzungsbeschluß nach § 10 BBauG in ihren "gesetzgeberischen" Willen auf (sog. Beitrittsbeschluß, vgl. dazu auch die Urteile des Senats vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 31.85 - und - BVerwG 4 C 22.85 -), wird bei ordnungsgemäßem Verfahren der ergänzende Satzungsbeschluß auch Gegenstand des zur Einsicht bereitgehaltenen Bebauungsplans.
  • BVerwG, 28.01.1992 - 4 B 21.92

    Vorhandensein privatnütziger Stellplätze als Voraussetzung des § 9 Abs. 1 Nr. 4

    Die Beschwerde macht schließlich geltend, das angegriffene Urteil weiche von den Urteilen des beschließenden Senats vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 22.85 - und BVerwG 4 C 31.85 (BVerwGE 75, 262) ab.
  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 N 2.86

    Bekanntmachung eines unter "Auflagen" genehmigter Bebauungsplans

    Wird ein Bebauungsplan mit "Auflagen" genehmigt, und nimmt die Gemeinde die den Inhalt des Plans betreffenden "Auflagen" - wie hier geschehen - durch ergänzenden Satzungsbeschluß nach § 10 BBauG in ihren "gesetzgeberischen" Willen auf (sog. Beitrittsbeschluß, vgl. dazu auch die Urteile des Senats vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 31.85 - und - BVerwG 4 C 22.85 -), wird bei ordnungsgemäßem Verfahren der ergänzende Satzungsbeschluß auch Gegenstand des zur Einsicht bereitgehaltenen Bebauungsplans.
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